Denkbar sind hier 2 Haupt-Fälle:
- Erklärung zu Beweiszwecken, dass ein bestimmtes Forderungsrecht nicht bestehe
- mittelbarer Forderungsverzicht bezüglich einer
- feststehenden Schuld
- umstrittenen Schuld
- möglichen Schuld
- mittelbarer Forderungsverzicht bezüglich einer
- Entlastung (Décharge), obwohl dieser Verzicht nicht durch Vertrag, sondern durch Gesellschaftsbeschluss zustande kommt.