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Schulderlass / Forderungsverzicht

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Schulderlass und Form

Rechtsgebiet:
Schulderlass / Forderungsverzicht
Stichworte:
Forderungsverzicht, Schulderlass
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zivil-rechtliche Ansprüche

Der Schulderlass ist grundsätzlich formfrei. Vorbehalten bleibt die Beachtung einer Schriftformabrede im Vertrag, welcher das Schuldverhältnis begründete.

Öffentlich-rechtliche Ansprüche

Der Erlass von Steuern, Gebühren, Abgaben und sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen bedarf eines Erlassgesuches an die zuständige Behörde und zur Gültigkeit des Erlasses einer rechtsmittelfähigen Verfügung. Unter welchen Voraussetzungen die zuständige Behörde öffentliche-rechtliche Forderungen erlassen darf und, ob die Erlassvoraussetzungen gegeben sind, ist im konkreten Einzelfall zu prüfen.

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